Kostenträger
Die Gebührenordnung richtet sich nach GOÄ/GOP. Die Kosten der Therapie können übernommen werden durch
- Privatkrankenkassen
- Beihilfe
- Selbstzahler*innen
- ggf. auch Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Die Gebührenordnung richtet sich nach GOÄ/GOP. Die Kosten der Therapie können übernommen werden durch