Susanne Müller-Weyand
Kinder - und Jugendlichenpsychotherapeutin

Kostenträger


Die Gebührenordnung richtet sich nach GOÄ/GOP. Die Kosten der Therapie können übernommen werden durch

  • Privatkrankenkassen
  • Beihilfe
  • Selbstzahler*innen
  • ggf. auch Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen